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Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung

In Böden und Gewässern verborgene Kampfmittel können auch heute noch Leben gefährden. Die Beseitigung von Kampfmitteln hat daher nichts von ihrer Aktualität verloren: Sie steht nach wie vor im Blickpunkt des öffentlichen Interesses.

Liegenschaften des Bundes sind davon in besonderem Maße betroffen. Aber auch für Nicht-Bundesliegenschaften bestehen auf Grundlage des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) finanzielle Verpflichtungen für den Bund. Deshalb hat der Bund eine besondere Verantwortung für ein der vorliegenden Gefahr angemessenes, einheitliches und wirtschaftliches Vorgehen bei der Kampfmittelräumung.

Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung (Stand: September 2018)

Unter Federführung der Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung im Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften wurden deshalb im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Arbeitshilfen Kampfmittelräumung entwickelt und formuliert. Ab September 2018 gelten diese als Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung weiter.

Die Baufachlichen Richtlinien enthalten eine fachliche Vorgehensweise sowie Hinweise und Details für die Planung und Ausführung der Kampfmittelräumung. Werden die Baufachlichen Richtlinien konsequent angewendet, ist ein einheitliches, kostengünstiges und nachhaltiges Verfahren gewährleistet.

Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung im Internet

Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung werden auf bfr-kmr.de in der aktuellen Fassung als HTML-Version ohne Zugangsbeschränkung vorgehalten.

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